AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der mpc-kersten
Grundsätzliches
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mpc-kersten (im Folgenden Beratungsunternehmen oder mpc genannt).
1. Geltung der AGB
Für alle Aufträge an das Beratungsunternehmen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern keine widersprechenden einzelvertraglichen Regelungen getroffen wurden. AGBs des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.
2. Präsentationen
Jegliche, auch teilweise, Verwendung der von dem Beratungsunternehmen mit dem Ziel des Auftragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen etc.), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung des Beratungsunternehmens. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen des Beratungsunternehmens zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Tätigkeiten des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen des Beratungsunternehmens.
3. Kostenvoranschläge und Auftragserteilung
3.1 Grundsätzlich sind dem Auftraggeber vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher oder elektronischer Form zu unterbreiten, die durch den Auftraggeber freigegeben werden.
3.2 Das Beratungsunternehmen ist berechtigt, die ihm übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4. Abwicklung von Aufträgen
4.1 Die von dem Beratungsunternehmen übermittelten Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht bis zu drei Tagen nach Erhalt widerspricht.
4.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die das Beratungsunternehmen erstellt oder erstellen lässt, um die nach Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum des Beratungsunternehmens. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist das Beratungsunternehmen nicht verpflichtet.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
5.2 Die von dem Beratungsunternehmen an den Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.
5.3 Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist das Beratungsunternehmen berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorschussrechnungen zu erstellen.
5.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält das Beratungsunternehmen sich das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor.
Rechte an Leistungen des Beratungsunternehmens, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.
6. Nutzungsrechte
Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, räumt mpc dem Auftraggeber an Arbeits-ergebnissen, die im Rahmen der Beratung erstellt werden, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein.
7. Mitwirkung des Auftraggebers
Unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber schuldhaft eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann mpc für die infolgedessen nicht geleistete Beratung die vereinbarte Vergütung – nach Abzug ggf. ersparter Aufwendungen und etwaiger im Verzögerungszeitraum durch Ersatzaufträge erwirtschafteter Vergütungen – verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Entschließt sich mpc, die Beratungsleistungen dennoch zu erbringen, so erfolgt dies nur nach angemessener Anpassung des Zeitplans. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsleistungen in Verzug kommt. Unberührt bleiben die Ansprüche von mpc auf Ersatz etwaiger Mehraufwendungen.
8. Honorare
8.1 Die Honorare für die von mpc erbrachten Beratungen berechnen sich nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten zuzüglich Reise- und ggf. Übernachtungsspesen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Die Honorare ergeben sich aus den bei Eingang des Auftrages geltenden mpc-Tagessätzen bzw. aus einem während der Bindefrist angenommenen Angebot von mpc. Verschiebt sich jedoch der Termin, zu welchem Beratungsleistungen erbracht werden sollen, durch von mpc nicht zu vertretende Umstände auf einen Zeitpunkt später als 4 Monate nach Eingang des ursprünglichen Auftrages, so werden bei einer inzwischen eingetretenen Änderung der Tagessätze die dann geltenden mpc-Tagessätze der zu entrichtenden Vergütung zugrunde gelegt.
8.2 Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von mpc anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug behält sich mpc vor, die Beratungsleistung auszusetzen.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Das Beratungsunternehmen haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für Verluste oder das Nicht-Erreichen bestimmter Gewinnziele.
9.2 Für die Vernichtung von Daten haftet mpc nur bei grober Fahrlässigkeit und auch nur dann, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
9.3 Im Übrigen haftet das Beratungsunternehmen gegenüber dem Auftraggeber für Schäden nur dann und soweit, als diese von ihm bzw. den von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen durch mangelhafte Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen grobfahrlässig oder durch fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind.
9.4 mpc schließt im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit etwaigen Schadensersatz aus.
9.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für vorsätzlich verursachte Schäden sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
10. Vertraulichkeit, Geheimhaltung
10.1 Das Beratungsunternehmen wird alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.
10.2 Jede Partei ist verpflichtet, alle ausdrücklich als vertraulich gekennzeichneten Informationen und Unterlagen der anderen Partei, die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung zugänglich werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Jede Partei hat die hierzu erforderlichen Vorkehrungen in ihrer Betriebssphäre zu treffen, welche die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtung sicherstellen. Diese Verpflichtungen gelten insoweit und solange, bis die genannten Informationen bzw. Unterlagen ohne Zutun der zur Geheimhaltung verpflichteten Partei nachgewiesenermaßen allgemein bekannt sind.
11. Datensicherung
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass für die durch das Beratungsunternehmen und dessen Mitarbeiter benutzten Accounts und Systemzugänge beim Auftraggeber nur Leserechte bestehen und damit die Möglichkeit auch eines versehentlichen Löschens von Daten des Auftraggebers sicher und dauerhaft ausgeschlossen ist.
12. Gerichtsstand, anwendbares Recht
12.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Beratungsunternehmens. Erfüllungsort ist 74906 Bad Rappenau. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Bad Rappenau, September 2015
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